Allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
der
CySa-Pak GmbH Flexible Verpackungen, Rheinböllen
(AEB)
Ziffer 1 Auftragserteilung
Für den von uns an den Auftragnehmer erteilten Auftrag gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen.
Diese werden ergänzt von besonderen Bedingungen des Auftraggebers (im Folgenden AG genannt). Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers (im Folgenden AN genannt) sind nur gültig, soweit diese vom AG schriftlich anerkannt sind. Bestellungen und Vereinbarungen werden schriftlich auf den Bestell-formularen des AG erteilt.
Ziffer 2 Preise
Die vereinbarten Preise - auch Einheits- oder Pauschalpreise - sind verbindliche Festpreise. Falls sie im Angebot oder im Auftragsschreiben noch nicht genannt sind, muss der AN diese dem AG vor Auftrags-durchführung zur Bestätigung mitteilen.
Ziffer 3 Lieferschein/Versandanzeige
Der Versand der Liefergegenstände ist vom AN dem Empfangswerk des AG so rechtzeitig anzukündigen, dass dem AG beim Eintreffen die Angaben über Stückzahl, Abmessungen und Gewichte vorliegen. Solange die Versandanzeige nicht vorliegt, ist der AG berechtigt, daraus resultierende Wagenstandgelder, Gebühren und Kosten dem AN zu berechnen. Eine notwendig werdende Einlagerung erfolgt auf Kosten und Gefahr des AN. Rechnungen des AN gelten nicht als Versandanzeige.
Ziffer 4 Versand, Fracht
Der Versand hat an die in der Bestellung genannte ”Versandanschrift” unter Angabe der Bestelldaten des AG auf Verpackung, Frachtbrief, Paketadressen, Versandanzeigen, Rechnungen und Klebezettel zu erfolgen. Mit unrichtiger Frachtbrief-Anschrift eintreffende Sendungen lagern bis zur Richtigstellung durch den AN ausschließlich auf dessen Gefahr und Kosten im Werk des AG.
Ziffer 5 Rechnungsstellung
Rechnungen, bei denen die vollständigen Daten der Bestellung des AG fehlen, gelten bis zur Klärung durch den AN als nicht erteilt. Die Rechnungen sind an die Postanschrift des Empfangswerkes zu richten und dürfen der Lieferung nicht beigefügt werden. Sie müssen nach Ablieferung der Ware oder erbrachter Leistung in mehrfacher Ausfertigung gemäß dem Bestellschreiben an das Empfangswerk gesandt werden.
Ziffer 6 Verpackung
Der AG behält sich vor, die Verpackung zum vollen Preis unfrei zurückzusenden, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.
Ziffer 7 Versicherungskosten
Die Transportversicherung sowie sonstige erforderlich werdende Versicherungen übernimmt der AN, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Ziffer 8 Mängelrüge
Der AG kontrolliert eingehende Sendungen innerhalb angemessener Zeit. Er ist darüber hinaus berechtigt, Beanstandungen geltend zu machen, wenn der Mangel erst später und erst evtl. nach Montage oder im laufenden Betrieb festgestellt wurde.
Ziffer 9 Gewährleistung
9.1 Maschinen, Apparate, technische Arbeitsmittel und sonstige Einkaufsartikel. Der AN übernimmt Gewährleistungen für seine Lieferungen auch ohne rechtzeitige Mängelrüge nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sachgemäße Ausführung, Verwendung, einwandfreien Materials sowie die Funktion und Betriebssicherheit der Leistung übernimmt der AN, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, die Gewähr für 8.000 Betriebsstunden, höchstens jedoch für die Dauer eines Jahres von der Inbetriebnahme an gerechnet, bei Bauleistungen für die Dauer von 5 Jahren. Sofern während der Garantiefrist wesentliche Mängel zu beseitigen sind, beginnt die Garantiefrist nach der Instandsetzung wieder neu. Die Ersatzpflicht des AN umfasst auch Kosten des Aus- und Einbaus und des Transportes der beschädigten- und der Ersatzteile. Falls der AN dieser Verpflichtung nicht in angemessener Frist nachkommt, ist der AG berechtigt, die Beseitigung der Mängel und Schäden auf Kosten Dritten vornehmen zu lassen. Zwischen AG und AN besteht Einigkeit, dass der AG vom Erfordernis der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung befreit ist. Die vor Feststellung der Mängel etwa erfolgte Zahlung des Kaufpreises stellt keine Anerkennung derart dar, dass die Ware frei von Mängeln und vorschriftsmäßig geliefert ist. Der AG behält sich vor, Nacharbeiten von beschädigten oder mangelhaften Waren selbst vorzunehmen. Grundsätzlich verständigt sich der AG mit dem AN dann vorher wegen der Kosten.
9.2 Behördliche Vorschriften
Der AN garantiert, dass die gelieferten Waren und die zu erbringenden Leistungen den zur Zeit der Lieferung und Leistung gültigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Lieferung hat darüber hinaus den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik zu entsprechen. Soweit möglich, soll die Lieferung nur mit dem Sicherheitszeichen „Geprüfte Sicherheit” erfolgen. Die erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen wie auch Ersatzteillisten sind in deutscher Sprache mitzuliefern.
Ziffer 10 Haftung
Der AG haftet nur im Falle des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns: bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum des AN einschließlich dessen Transportmittel. Gleiches gilt für das Eigentum Dritter, dessen sich der AN zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient.
Ziffer 11 Zahlungen
Wenn nicht anders vereinbart, leistet der AG Zahlungen innerhalb 30 Kalendertagen nach Eingang der Rechnung und Prüfung, welcher die Lieferung oder Leistungserfüllung vorausgegangen sein muss, abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 60 Tagen netto. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Absendetag der Zahlung des AG. Der AG behält sich vor, in Wechseln zu zahlen.
Ziffer 12 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des AG.
Ziffer 13 Gerichtsstand
Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten wird die örtliche und internationale ausschließ-liche Zuständigkeit der Gerichte in Koblenz vereinbart. Diese Zuständigkeit schließt insbesondere auch jede andere Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges gesetzlich vorgesehen ist.
Auch ist der AN nicht berechtigt, eine Widerklage, Aufrechnung oder Zurückhaltung gegenüber dem AG vor einem anderen als dem ausschließlich zuständigen Gericht in Koblenz vorzubringen. Der AG ist jedoch berechtigt im Einzelfall Klage auch am Gerichtsort des AN oder einem anderen, aufgrund in- oder ausländischen Rechtes zuständigen Gerichtes zu erheben.
Ziffer 14 Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Versandanschriften:
LKW-Versand: CySa-Pak GmbH
Flexible Verpackungen
Industriepark Soonwald 18-22
55494 Rheinböllen
Warenannahme: Montag bis Freitag von 08:30 bis 16:30 Uhr