Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Ziffer 1 - Geltungsbereich  

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Vereinbarungen der Parteien. Hiervon abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CySa-Pak widersprechen, wird ausgeschlossen.

Ziffer 2 - Preise  

Unsere Preise verstehen sich netto. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Dies ist das Datum des Tages, an dem die Ware versandt oder zur Verfü-gung gestellt wird. Werden Wechsel in Zahlung genommen, trägt der Käufer die Wechselkosten und die Kosten aus einer möglichen Diskontierung.

Ziffer 3 - Vertragsannahme

Erst die schriftliche Auftragsbestätigung der CySa-Pak GmbH führt zum Vertragsabschluss und bestimmt den Vertragsinhalt, wobei auch Nebenabreden der Schrift-form bedürfen.

Ziffer 4 - Zahlungsverzug

Wird eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt, kann die CySa-Pak GmbH Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bun-desbank geltend machen. Ist der Abnehmer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt wer-den, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.

Ziffer 5 - Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum der CySa-Pak GmbH. Sie darf ohne deren Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmateria-lien jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen der CySa-Pak GmbH mit der Übergabe ein Pfandrecht vereinbart und bestellt. Der Lieferant hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an Dritte abzutreten. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Abnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenrechte unbestritten oder rechtkräftig festgestellt sind.  

Ziffer 6 - Urheberrecht

Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und derglei-chen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen bei der CySa-Pak GmbH. Diese Rechte sind insbesondere nicht durch das vom Kunden an die CySa-Pak GmbH zu zahlende Entgelt für den Druckauftrag erfasst und werden hierdurch nicht übertragen. Ein Übergang dieser Rechte kann nur durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung und durch eine gesonderte Vergütung geschehen.

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung der Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Nachdruck oder Vervielfältigung, gleichgültig in wel-chem Verfahren, auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand des Urheberrechts oder eines gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung der CySa-Pak GmbH nicht zulässig. Negative und Positive, desgleichen Druckplatten, bleiben Eigentum der CySa-Pak GmbH, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Für fremde Druckvorlagen, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages binnen vier Wochen nicht angefordert sind, übernimmt die CySa-Pak GmbH keine Haftung.

Ziffer 7 - Freistellungserklärung des Auftraggebers  

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des zu erstellenden Druckes. Die CySa-Pak GmbH ist nicht verpflichtet, Aufträge des Auftraggebers daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die CySa-Pak GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die CySa-Pak GmbH wegen des Inhalts oder der Gestaltung des Druckes geltend gemacht werden, insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz, Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld sowie auf Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten. Die CySa-Pak GmbH behält sich dennoch vor, Aufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der CySa-Pak GmbH abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen der CySa-Pak GmbH gegen Gesetzte, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder die Ausführung unzumutbar scheint.

Ziffer 8 - Korrekturabzüge

Korrekturabzüge und Abdrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und mit der Druckreiferklärung zurückzusenden. Die CySa-Pak GmbH haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden solche von der CySa-Pak GmbH nicht ver-schuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Auftraggeberkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der Duden, jeweils letzte Ausgabe maßgeblich. Wird ein Korrekturabzug nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden der CySa-Pak GmbH.

Ziffer 9 - Mängelrüge  

Mengenabweichungen von 10 % plus oder minus berechtigen nicht zur Mängelrüge. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch dann, wenn Ausfallmuster übersandt werden. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zu Beanstandungen der ganzen Lieferung führen. Die CySa-Pak GmbH hat das Recht zu einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ver-steckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, können nur dann gegen die CySa-Pak GmbH geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Monaten nachdem die Ware beim Auftraggeber eingetroffen ist, bei der CySa-Pak GmbH eintrifft. Abweichungen in der Beschaf-fenheit des Papieres oder sonstiger Materialien können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Geschäftsbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände als zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Druckauflage beruhen. Bei farbigen Reproduktio-nen gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Abdrucken und dem Auflagendruck. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Färbungen haftet die CySa-Pak GmbH nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit bestimmte Sonderarbeiten durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Ge-schäftsbedingungen der einschlägigen Branche.  

Ziffer 10 - Lagerhaltung

Unsere Ware wird sachgemäß verpackt. Trotzdem können bei Lagerung unter extremen Bedingungen Beeinträchtigungen in der Verarbeitung auftreten. Wir emp-fehlen daher, eine Lagertemperatur von 18-22°C und eine relative Luftfeuchtigkeit von 50-60 % einzuhalten.

Ziffer 11 - Datenschutz  

Gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.

Ziffer 12 - Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

Ziffer 13 - Gerichtsstand  

Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten wird die örtliche und internationale ausschließ-liche Zuständigkeit der Gerichte in Koblenz vereinbart. Diese Zuständigkeit schließt insbesondere auch jede andere Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges gesetzlich vorge-sehen ist. Auch ist der Auftraggeber nicht berechtigt, eine Widerklage, Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber der CySa-Pak GmbH vor einem anderen als dem ausschließlich zuständigen Gericht in Koblenz vorzubringen. Die Druckerei ist jedoch berechtigt, im Einzelfall Klage auch am Gerichtsort des Auftraggebers oder vor einem anderen, aufgrund in- oder ausländischen Rechtes zuständigen Gerichtes zu erheben. Der Abnehmer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.  

Ziffer 14 - Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Rheinböllen.

Ziffer 15 - Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung beider Vertragstei-le verzichtet werden.